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   VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107   

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VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107 (https://dejure.org/2012,29045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2012 - 16a D 10.107 (https://dejure.org/2012,29045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 16a D 10.107 (https://dejure.org/2012,29045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeivollzugsbeamter; Fundunterschlagung; unerlaubte Datenabfragen; nicht genehmigte Nebentätigkeit; Entfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 2 C 59.07 ) näher bestimmt.

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 a.a.O. RdNr. 20).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O, RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Die Bemessenskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 17).

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt, können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O, RdNr. 15.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Die Bemessenskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 14; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 16; Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/09 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.05.1979 - 1 D 42.78
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Das ist auch disziplinarisch von nicht unwesentlicher Bedeutung, weil eine Fundunterschlagung das Ansehen des Beamten und der Beamtenschaft in erheblichem Maße beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 09.05.1979, Az. 1 D 42/78 ).

    Allerdings ist die Hemmschwelle bei einer Fundunterschlagung wesentlich niedriger als bei einer sonstigen Unterschlagung oder einem Diebstahl, weil die Bindung an den Berechtigten nicht so offensichtlich ist (BVerwG, Urteil vom 09.05.1979, Az. 1 D 42/78 ).

    Häufig handelt der Beamte auch in einer einmaligen Versuchungssituation (BVerwG, Urteil vom 09.05.1979, Az. 1 D 42/78 ), die entlastend zu bewerten ist.

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Den Bedeutungsgehalt der in § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG für die disziplinarrechtliche Maßnahmenbemessung aufgestellten Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 (Az. 2 C 12/04 ), vom 3. Mai 2007 (Az. 2 C 9/06 2 C 59.07 ) näher bestimmt.

    Vielmehr hat er das Vertrauen erneut massiv erschüttert und der Annahme einer überwundenen Lebensphase (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2010, Az. 2 C 13/10 ; BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06 ) den Boden entzogen.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstvergehen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.02.2005, Az. 1 D 1/04 ).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 1 D 2/03 ; BVerwG, Urteil vom 08.03.2005, Az. 1 D 15/04 ).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 1 D 2/03 ; BVerwG, Urteil vom 08.03.2005, Az. 1 D 15/04 ).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 2 B 1/09 ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Sie erfolgte zwar außerdienstlich, erhält ihre disziplinarische Relevanz (Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayBG a. F.) durch den Bezug zu seinem Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) sowie der mit einer Straftat gemäß § 246 Abs. 1 StGB, der einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, verbundenen Ansehensschädigung (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10; Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 13/10; BVerwG, Urteil vom 28.07.2011, Az. 2 C 16/10, jeweils ).
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161

    Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107
    Der Senat wendet auch in Verfahren, die - wie hier - gemäß Art. 78 Abs. 3 BayDG noch nach den Bestimmungen der Bayerischen Disziplinarordnung durchzuführen sind, die sich aus Art. 14 BayDG ergebenden Zumessungskriterien an (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.08.2010, Az. 16a D 09.1161 ).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen unberechtigter Datenabfrage

    Aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2012 - 16a D 10.107 - folgt, dass den dort getätigten Datenabfragen disziplinarisch jedenfalls erhebliches Gewicht zukommt (Rn. 108).
  • VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505

    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines

    Insbesondere hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 16.2.2012 - 16a D 10.107 - juris Rn. 108) bei einer Kumulation unerlaubter Datenabfragen wohl eine Entfernung aus dem Dienst für möglich.
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